| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht mindestens aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. |