| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Finanzvorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften ab 100,00 EUR wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |