| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtige Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter/Finanzvorstand und dem Stellvertreter/Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |