| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden (SLG Leiter), dem Geschäftsführer (stellvertretenden SLG Leiter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden (SLG Leiter) gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |