| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. |