| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften vermögensrechtlicher Art bis zu einem Wert von 1.000 EUR sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzenden allein vertretungsberechtigt. |