Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Die Vertretungsmacht wird satzungsrechtlich dahingehend eingeschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von bis zu 500 EUR (fünfhundert) immer die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Gesamtverpflichtungsumfang von mehr als 2.500 EUR (zweitausendfünfhundert), ist die Zustimmung durch den gesamten Vorstand erforderlich.