Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht gem. § 26 BGB aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter immer dem 1. oder dem 2. Vorsitzenden vertreten.