| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mind. drei und max. fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Beisitzer. Jedes Vorstandsmitglied hat alleinige Vertretungsbefugnis. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen, für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinschaftliche Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Kassenwart, erforderlich. |