| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand i. S. v. § 26 BGB besteht gemäß § 7 Abschnitt (2) der Satzung aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |