| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorsitzende bildet den Vorstand gem. § 26 BGB. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Der Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |