| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister (Arbeitsvorstand) und zwei Beisitzern. Zwei Mitglieder des Arbeitsvorstandes vertreten den Verein gerichtlich. Außergerichtlich wird der Verein durch ein Mitglied aus dem Arbietsvorstand und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |