| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des gesamten Vorstandes einzuholen. |