Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden und einem Vorstandsmitglied für Verwaltung der Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit einer Wirklung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäftte zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.