| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchsens fünf Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, sowie ein bis zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |