| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Kassenwart.
Sofern Gegenstand der Vertretungshandlung Rechtsgeschäfte sind, die einen Betrag von mehr als 500,00 € oder die Begründung oder Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses betreffen, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |