Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden, entweder gemeinsam oder einzeln in Verbindung mit dem Schriftführer oder dem Kassenführer.