| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden/ SLG-Leiter, dem Geschäftsführer/stellvertretender SLG-Leiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter dem SLG-Leiter, gemeinsam vertreten. |