| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, wobei mindestens ein Vorstandsmitglied die Rolle des Kassenwarts einzunehmen hat. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |