Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und ein oder zwei Stellvertretern. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einem Stellvertreter. Der Vorsitzende und der oder die Stellvertreter haben jeweils Einzelvertretungsbefugnis.