| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei oder fünf Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer , bei fünf gewählten Mitgliedern besteht der Vorstand außerdem noch aus dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Sprecher oder einem Berater. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |