Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Die Mitglieder des Vorstandes sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000 EUR sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5.000 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.