| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden (künstlerischer Leiter) dem Schatzmeister.Der Vorsitzender oder der1. stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein allein.In finanziellen Angelegenheiten wird der Verein durch den Vorsitzenden und den Schatzmeister vertreten. |