| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden/SLG-Leiter, dem Geschäftsführer/Stellvertretender SLG-Leiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden/SLG-Leiter mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |