Der Vorstand (Präsidium) im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Sport und dem Vizepräsidenten für Verbandsfragen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder durch zwei Vizepräsidenten gemeinsam vertreten. Abweichend haben auch die Vizepräsidenten für die Beantragung von Eintragungen beim Amtsgericht jeweils Alleinvertretungsbefugnis.