| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter dem Vorsitzenden oder dem Stellvertretenden Vorsitzenden, gemeinsam vertreten. |