Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten nur zusammen mit einem Vorsitzenden.