| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein vertreten, im übrigen vertreten der 2. Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam. |