Der vertretungsberechtigte Vorstand besteh aus dem 1. Vorsitzenden (Präsident), dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Zur rechtsverbindlichen Vertretung bis 300 Euro genügt die Unterschrift eines Mitglieds des geschäftsführenden Vorstandes. Rechtsgeschäfte von über 300 Euro bis 1000 Euro müssen von drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes unterzeichnet werden. Rechtsgeschäfte über 1000 Euro bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.