| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden, den Schatzmeister und Schriftführer jeweils zu zweit vertreten. |