Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens fünf Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich, wenn der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern besteht.