Der Vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.