Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 € sowie zum Erwerb, zur Belastung und zur Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.