Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Hauptkassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinsam oder einer von beiden gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder gemeinsam mit dem Hauptkassierer.