| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 1.000,00 sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung durch Beschluss des Vorstands hierzu schriftlich erteilt ist. |