| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter/Kassenwart und zwei Beisitzern. Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der Stellvertreter/Kassenwart vertritt den Verein zusammen mit einem der Beisitzer. |