| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch Vorstand vertreten. Der Vorsitzende und die zwei Stellvertreter sind alleinvertretungsberechtigt. |