Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abzuschließen.