Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Platz- und Zeugwart, dem Protokollführer und dem Mitgliederverwalter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.