| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.500 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mehrheit des Vorstands zugestimmt hat. |