| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2.500,00 € ist jedoch eine gemeinsame Vertretung von zwei Mitgliedern des Vorstandes erforderlich. |