Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden allein und im Übrigen von zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.