Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Geschäftsführer und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den stellvertretenden Vorsitzenden/Geschäftsführer oder einem von ihm schriftlich Bevollmächtigten gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Soweit eine Rechtshandlung einen Betrag von 50.000,00 Euro nicht überschreitet, ist der stellvertretende Vorsitzende/Geschäftsführer oder ein von ihm schriftlich Bevollmächtigter allein vertretungsberechtigt. Bei einer Rechtshandlung über 50.000,00 Euro ist der stellvertretende Vositzende/Geschäftsführer oder ein von ihm schriftlich Bevollmächtigter und ein weiteres Mitglied des Vorstandes nur gemeinsam zur Vertretung befugt.