Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und bis zu 6 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.