Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als EUR 25.000,00 im Einzelfall sind für den Verein nur verbindlich, wenn die schriftliche Zustimmung des Beirats erteilt ist.