Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten. Rechtshandlungen, die den Verein im Einzelfall im Innenverhältnis sowie auch mit Wirkung gegenüber Dritten mit mehr als 1000,00 EUR verpflichten würden, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Der Vorstand haftet nicht persönlich für die Folgen, dieser, mit der Mitgliederversammlung abgestimmten, Entscheidungen.