| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens jedoch sieben Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und dem Schatzmeister jeweils allein vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. |