| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer gleichzeitig 1. Stellvertretender des Vorsitzenden und dem Schatzmeister gleichzeitig 2. Stellvertreter des Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |