Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem sportlichen Leiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam.