Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart/Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei eines davon der Vorsitzende oder der Schatzmeister/Kasseenwart sein muss.